Die Daten der Versichertenkarte werden elektronisch erfasst und dienen als Nachweis des Versichertenverhältnisses. Sie sind für die gesetzlich Krankenversicherte Grundlage der Abrechnung gegenüber den Krankenkassen.
Ohne die Versichertenkarte ist daher eine Behandlung nur in Notfällen möglich. Diese sollte dann so schnell wie möglich vorgelegt werden. Nach Ende des Quartals kann sie nicht mehr eingelesen werden.
Gesetzlich Krankenversicherte müssen die Versichertenkarte zu Beginn einer Behandlung vorlegen. Dauert die Behandlung länger als ein Quartal muss sie jeweils zu Anfang eines neuen Quartals nochmals in der Praxis eingelesen werden.
Bei Hausbesuchen werden die Daten über ein mobiles Lesegerät erfasst.